Lack schwarz hitzefest 650 Grad FÖRCH
12,00 €
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Neues Lackspray in der Farbe Schwarz. Hitzebeständig bis 650 Grad, von der Marke Förch. Die zu behandelten Oberflächen müssen trocken, staub- und fettfrei sein. Dose gründlich schütteln und probesprühen. Aus ca. 25cm im Kreuzgang sprühen. Lack härtet erst bei 250 Grad vollständig aus, langsam erwärmen. Nur für den professionellen Gebrauch. Für ordnungsgemäße Entsorgung Dose komplett restentleeren.
Einstufung des Stoffs oder Gemischs Gefährliche Dämpfe
Durch Verteilung in Bodennähe ist eine Rückzündung an entfernten Zündquellen möglich.Gefährliche Dämpfe, schwerer als Luft.
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahrenklasse Gefahrenkategorie Gefahrenhinweis
Eye Irrit.2H319-Verursacht schwere Augenreizung.STOT SE3H336-Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.Aerosol1H222-Extrem entzündbares Aerosol.Aerosol1H229-Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahr
H319-Verursacht schwere Augenreizung.
H336-Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H222-Extrem entzündbares Aerosol.
H229-Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
P210-Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P211-Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251-Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
P261-Einatmen von Dampf oder Aerosol vermeiden. P280-Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P312-Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen.
P410+P412-Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C aussetzen.
EUH066-Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.Ohne ausreichende Lüftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich.n-Butylacetat2-PropanolAceton
Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %).Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %).