Karosserie-Steinschlagschutz L260 schwarz 500ml
12,50 €
ab 1 Stück:
12,50 €
Karosserie-Steinschlagschutz auf Kunststoff-Kautschuk-Basis in der Farbe schwarz. Schützt Spoiler, Schweller, Abschlussbleche, Radläufe, Unterböden etc. gegen Steinschläge und Korrosion.
- Nebelarme und tropffreie Verarbeitung
- dauerelastisch, streusalzfest, schnelltrocknend, sehr hoher Abriebswiderstand
- überlackierbar
- frei von aggressiven Lösungsmitteln, greift PVC nicht an
- AOX-frei
Die Dose ist inklusive eines Sprühkopfes und kann somit ohne weitere Hilfsmittel verwendet werden.
Nicht anwendbar auf Motor, Getriebe, Achsen, Stoßdämpfer, Auspuff, Bremsen, Gelenkwellen etc.
Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahrenklasse Gefahrenkategorie Gefahrenhinweis
Flam. Liq.3H226-Flüssigkeit und Dampf entzündbar. STOT SE3H336-Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.Aquatic Chronic3H412-Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.STOT RE2H373-Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition bei Einatmen (Zentrales Nervensystem).
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Achtung
H226-Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H336-Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H412-Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H373-Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition bei Einatmen (Zentrales Nervensystem).P210-Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P260-Dampf oder Aerosol nicht einatmen.P312-Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen.EUH066-Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.Kohlenwasserstoffe, C9, AromatenKohlenwasserstoffe, C9-C10, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane, <2% AromatenKohlenwasserstoffe, C9-C12, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane, Aromaten (2-25%)
Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %).Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %).Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen.